Maelicke, Bernd (2017): Reso-Agenda 2025

6. In diesen Masterplänen werden rechtliche Grundlagen, Fachkonzepte, Organisations- und Personalentwick-lungen, materielle und immaterielle Ressourcen und Controllingmaßnahmen systematisch und integriert verbunden und realisiert.

7. Auf Landes- und regionaler Ebene entstehen so Netz- werke und Verbundsysteme aller Akteure der ambulan-ten und stationären Resozialisierung in öffentlicher und privat-gemeinütziger Trägerschaft, eingebunden in ein Gesamtsystem der Finanzierung und der Wirkungs-kontrolle.

8. Erforderlich ist eine Umsteuerung der Ressourcen im bisherigen Reso-System: prioritäre Konzentration des Vollzugs auf gefährliche und stationär behandlungs-bedürftige Straftäter, Übergangsmanagement für alle Haftentlassenen, Ausbau der Bewährungs- und Gerichtshilfe, Ausbau der Freien Straffälligenhilfe mit einer Vielzahl von ambulanten Alternativen.

9. Ebenso grundlegend und systematisch sind Masterpläne für einen verbesserten Opferschutz und für leistungs-fähige Netzwerke der Opferhilfe zu entwickeln und zu realisieren.

10. Eine solche rationale, wirkungsorientierte und nachhaltige Neuorientierung benötigt in der Gesellschaft ein geändertes Verständnis im Umgang mit abweichendem Verhalten und mit Straffälligkeit. Resozialierung erfordert ein wechselseitiges Zusammenwirken von Gesellschaft und Tätern. Wir brauchen deshalb neue wissens- und faktenbasierte Bildungs-Strategien in der lebenslangen Sozialisierung aller Bürger , getragen von einem Verständnis für soziale Zusammenhänge.

11. Kriminalitätsängste und –befürchtungen sind auch und gerade im Rahmen einer rationalen Kriminalpolitik zu berücksichtigen. Der Umgang mit ihnen darf nicht radikalen und populistischen Interessengruppen über- lasssen bleiben sondert gehört zu den zentralen Auf- gaben verantwortlich handelnder Fach- und Führungs- kräfte, Wissenschaftler und Politiker.

12. Als Daueraufgabe bleibt die Suche nach etwas Besserem als Strafrecht und Strafvollzug.

13. Aktivitätenplan

1. Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags zu Wirkungen und Nebenwirkungen der Föderalismus- reform I mit Folgediskussionen im Bundestag , in den Landtagen und in den Medien

2. Veröffentlichung der länderspezifischen Rückfall- daten der Untersuchung zur Legalbewährung im Auftrag des BMJ

3. Ausbau der Kriminologischen Forschung mit dem Schwerpunkt der Wirkungsorientierung

4. Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen und Einführung der Gemeinnützigen Arbeit als selbst- ständiger Sanktion

5. Neudiskussion über Sinnhaftigkeit der kurzen Frei- heitsstrafe unter 6 Monaten

6. Ländervergleich der Gefangenen- und Rückfallraten und der aufgewendeten Kosten für den Strafvollzug und für die ambulante Resozialisierung

7. Kein weiterer quantitativer Ausbau der Haftplätze, stattdessen verbesserte länderübergreifende Planung und Nutzung vorhandener Kapazitäten

8. Landesresozialisierungs- und Opferhilfegesetze

9. Verbesserung des Übergangsmanagements für alle Haftentlassenen

10. Ausbau der Bewährungs- und Gerichtshilfe, bundesweit fehlen ca. 1000 zusätzliche Stellen

11. Ausbau der Freien Straffälligenhilfe mit Wohn- und Arbeitsprojekten, Schuldenregulierung, Drogen- und Suchtberatung, Gemeinnütziger Arbeit, Täter-Opfer- Ausgleich, Angehörigenarbeit, Anlauf- und Bera- tungsstellen etc. mit langfristig abgesicherter Finan- zierung durch wirkungsorientierte Leistungsverträge

12. Verbesserter Opferschutz, Ausbau der Opferhilfen, Opferberichte zu Problemlagen der Opfer, Opfer- hilfefonds in allen Ländern

13. Verstärkte Reso-Öffentlichkeitsarbeit, vgl frühere Aktion Gemeinsinn  

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