Bildung ist ein Privileg, auch in den sächsischen Gefängnissen. Das Angebot dort wird aber nur von einem Viertel der Häftlinge genutzt. Und das obwohl beispielsweise die Zahl an Verurteilten ohne Schulabschluss steigt.
Die Möglichkeiten, die ein sächsischer Häftling zur Weiterbildung hat, sind vielfältig. Grundsätzlich gibt es drei Bildungswege. Zum einen können die Häftlinge unvollendete Schulabschlüsse abschließen oder komplett nachholen, zum anderen berufliche Aus- oder Weiterbildungen in Anspruch nehmen. Aber auch die kulturelle Bildung wird den Insassen in ihrer Freizeit ermöglicht.
Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, diese Weiterbildungen anzunehmen. Das Strafvollzugsgesetz sieht lediglich vor, dass die Verurteilten in der Pflicht sind zu arbeiten. Die drei Weiterbildungswege stehen ihnen nur zusätzlich oder alternativ zur Verfügung.
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