Wien. Sozialnetzkonferenzen sollen die Resozialisierung junger Straftäter fördern: Im Herbst wird das neue Modell zwei Jahre alt.
Um die Haftdauer von Jugendlichen und jungen Erwachsenen maßgeblich zu verkürzen und den Wiedereingliederungsprozess in die Gesellschaft zu unterstützen, initiierte das Justizministerium im November 2014 das Konzept der „Sozialnetzkonferenz“.
Die Eckpunkte
- Das Projekt richtet sich an straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 21 Jahren, die entweder strafrechtlich verurteilt oder in Untersuchungshaft genommen wurden bzw. auf Anordnung eines Gerichts von der Bewährungshilfe betreut werden.
- Ziel des Programms ist es, den Resozialisierungsprozess durch das Einbeziehen der wichtigsten Bezugspersonen der Betroffenen, wie z.B. Eltern, Freunde oder Lehrer, zu fördern.
- Im Rahmen der Sozialnetzkonferenz werden Besprechungen mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, den Ansprechpartnern aus dem sozialen Umfeld und der Bewährungshilfe abgehalten. Begangene Fehler sollen aufgearbeitet und Perspektiven für eine straffreie Zukunft geschaffen werden.
- Das Gericht hat also die Möglichkeit, das soziale Umfeld von Jugendlichen, die sich in Haft befinden, zu „aktivieren“ und in die Resozialisierung miteinzubeziehen, so das Ministerium.