nzz.ch (28.08.2017): Urteil des Bezirksgerichts Brugg – Acht Jahre Freiheitsentzug für 63-Jährigen wegen sexueller Nötigung

Das Bezirksgericht Brugg hat einen 63-jährigen Schweizer wegen mehrfacher sexueller Nötigung und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Der Mann hatte sieben Frauen betäubt, geschändet und dabei gefilmt.

(sda) Das Gericht folgt in seinem am Montag eröffneten Urteil weitgehend der Anklage, die elf Jahre Freiheitsentzug gefordert hatte. Schuldig gesprochen wurde der Elektroningenieur aus Hendschiken im Kanton Aargau unter anderem wegen sexueller Nötigung in elf Fällen, Gefährdung des Lebens, wegen einfacher und schwerer versuchter Körperverletzung, Pornografie und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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