Die ersten Wochen nach der Entlassung aus der Haft sind entscheidend. Die Herausforderung straffrei zu bleiben ist in dieser Zeit am größten.
Die Bewährungshelfer der BGBW streben deshalb eine rasche Betreuungsaufnahme, möglichst noch vor der Entlassung, spätestens jedoch eine Woche nach der Haftentlassung, mit dem Klienten an.
Gleich bei Betreuungsaufnahme wird geklärt in welchen Bereichen der Klient Unterstützung benötigt um ein straffreies Leben innerhalb der Gesellschaft zu führen.