verband-bsw.de (2016): Kooperationsvereinbarung über die Integration von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Baden-Württemberg

Kooperationsvereinbarung über die Integration von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Baden-Württemberg  

1. Präambel

Die Kooperationspartner sind sich einig, dass die Integration von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und einen wertvollen Beitrag für die Sicherheit der Bevölkerung in BadenWürttemberg leistet. Es ist das erklärte Ziel der Kooperationspartner, den Übergang von zur Entlassung anstehenden Gefangenen und Sicherungsverwahrten (im Folgenden: zu Entlassende) in eine wirtschaftlich und sozial gesicherte Existenz zu begleiten. Für die erfolgreiche Integration der zu Entlassenden in die Gesellschaft ist entscheidend, dass diese in gesicherte Rahmenbedingungen entlassen werden. Insbesondere sollen die Unterkunft gesichert, eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration (z.B. Arbeits- oder Ausbildungsplatz) bestimmt und die Voraussetzungen für die Gewährung möglicher Sozialleistungen geklärt sein. Die Kooperationspartner stimmen überein, dass die Vermittlung in eine gesicherte Wohnsituation sowie in eine Ausbildung oder Arbeit nach der Haft die Rückfallgefahr erheblich reduziert. 

Weitere Informationen und die Kooperationsvereinbarung als .pdf-Datei finden Sie auf verband-bsw.de

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