Wilde, Frank (2017): Wenn Armut zur Strafe wird

Die Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen (§43 StGB) ist ein dauerhaftes Anliegen kriminalpolitischer Initiativen. Als Alternative zur uneinbringlichen Geldstrafe, die eine Ersatzfreiheitsstrafe nach sich ziehen würde, ist in den letzten Jahrzehnten die freie, gemeinnützige Arbeit (Art. 293 EG StGB) erfolgreich bundesweit eingeführt worden. Diese Einführung hat jedoch zum einen nicht zu einer Reduzierung der Gefangenenzahlen geführt. Zum anderen, so die These des folgenden Beitrags, ist die freie Arbeit auch bei erfolgreicher Durchführung keine geeignete Alternative, da sie ein höheres Strafmaß mit sich bringt. Armut führt damit weiterhin zu einer strafrechtlich nicht zu begründenden Strafverschärfung. Mögliche Reformen werden abschließend vorgeschlagen.

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