bag-s.de (07.12.2017): Recht auf kindgerechten Besuch

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seinem gestern vorgestellten Bericht für das Jahr 2017 festgestellt, dass die Rechte von Kindern mit inhaftierten Eltern in Deutschland bisher nur unzureichend gewahrt sind. In der Pressekonferenz am 6.12.2017 machte die Direktorin des renommierten Instituts Prof. Dr. Beate Rudolf deutlich, dass das Recht aller Kinder auf unmittelbaren Kontakt und eine enge persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen in der UN-Kinderrechtskonvention verankert und vom Bundesverfassungsgericht anerkannt ist. Daher setzt auch ein Gefängnisaufenthalt dieses Recht ausdrücklich nicht außer Kraft. 

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