swr.de (09.12.2017): Knast Weingut bringt Glühwein:“Verboten gut“

Das Weingut des Heilbronner Gefängnisses hat erstmals einen Glühwein produziert. Er wird unter der Bezeichnung „Verboten Gut“ verkauft, in einer Anspielung, dass Alkohol für Gefangene verboten ist, gleichwohl arbeiten Strafgefangene im Gefängnisweingut in Talheim mit. Der „Verboten Gut“- Glühwein ist auch auf dem Stand der Vollzugsanstalt auf dem Heilbronner Weihnachtsmarkt zu haben, 1000 Flaschen wurden abgefüllt.

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